Weiterbildung finanzieren: So kommst du an Geld für deine Weiterbildung
23.10.2026 · Lesedauer ca. 8 Minuten
Du möchtest dich weiterbilden, aber die Kosten halten dich davon ab? Oft ist mehr Unterstützung möglich, als du denkst. Gutscheine der Arbeitsverwaltung, Stipendien und das Aufstiegs-BAföG können einen großen Teil der Kosten übernehmen. Welche Förderung für dich infrage kommt, hängt von deiner beruflichen Situation, deinem Alter und deinem Ziel ab. Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Möglichkeiten es gibt und wie du den Antrag richtig angehst.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Bildungsprämie gibt es nicht mehr. Sie ist seit Ende 2021 ausgelaufen. Für deine Weiterbildung kommen heute andere Programme infrage.
- Arbeitssuchend? Dann prüfst du Bildungsgutschein und Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Zuständig ist die Agentur für Arbeit.
- Aufstiegsfortbildung? Das Aufstiegs-BAföG unterstützt über 700 Abschlüsse, ohne Altersgrenze und auch im Fernunterricht.
- Jung und gerade ausgelernt? Mit dem Weiterbildungsstipendium bekommst du bis zu 9.135 Euro in höchstens drei Jahren.
- Mit Berufserfahrung? Das Aufstiegsstipendium richtet sich an Fachkräfte mit mindestens zwei Jahren Berufspraxis.
- Landesprogramme unterscheiden sich stark. Schau nach, was in deinem Bundesland gilt, denn die Schecks haben unterschiedliche Regeln.
- Neues Bürgergeld-Recht: Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Dein Bildungsgutschein bleibt erhalten, aber die Arbeitsvermittlung hat wieder Vorrang.
Welche Förderung passt zu dir?
Die richtige Förderung hängt von deiner Situation ab. Arbeitest du aktuell, suchst du eine Stelle, hast du gerade deine Ausbildung abgeschlossen oder willst du aufsteigen? Jede dieser Situationen hat eigene Programme. Die folgende Übersicht hilft dir bei der ersten Orientierung.
| Programm | Geeignet, wenn du … | Art der Förderung | Zuständige Stelle |
|---|---|---|---|
| Bildungsgutschein | arbeitssuchend bist und die Arbeitsverwaltung eine Weiterbildung für sinnvoll hält | Übernahme der Kursgebühren bei einem zugelassenen Träger | Agentur für Arbeit |
| AVGS | arbeitssuchend bist | Maßnahmen wie Vermittlung oder Weiterbildung | Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter |
| Qualifizierungsgeld | in einem Betrieb arbeitest, der durch Strukturwandel betroffen ist | Entgeltersatz während der Weiterbildung | Agentur für Arbeit (Antrag durch den Arbeitgeber) |
| Aufstiegs-BAföG | dich zu einer Aufstiegsfortbildung weiterqualifizieren willst | Zuschuss plus zinsgünstiges KfW-Darlehen | Zuständige Landesbehörde, Darlehen über die KfW |
| Weiterbildungsstipendium | unter 25 bist (mit Ausnahmen) und eine Berufsausbildung abgeschlossen hast | Zuschuss bis 9.135 Euro in höchstens drei Jahren | Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) |
| Aufstiegsstipendium | mindestens zwei Jahre Berufspraxis hast | Förderung von Weiterbildung, in Ausnahmen auch eines Erststudiums | SBB |
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt dich nach deiner Berufsausbildung dabei, dich weiterzuqualifizieren. Du bekommst einen Zuschuss von bis zu 9.135 Euro, verteilt auf höchstens drei Jahre. Die Kurse suchst du dir selbst aus.
So erfüllst du die Voraussetzungen:
- Du hast eine anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen und die Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. Note 1,9 oder besser bestanden. Alternativ bist du unter den ersten drei bei einem überregionalen Leistungswettbewerb oder hast einen begründeten Vorschlag deines Betriebs oder deiner Berufsschule.
- Du bist bei Aufnahme höchstens 24 Jahre alt. Ein Freiwilligendienst oder Elternzeit können die Grenze um bis zu drei Jahre verschieben.
- Du hast noch keinen Hochschulabschluss.
Das bekommst du: Pro Maßnahme trägst du einen Eigenanteil von 10 Prozent. Im ersten Jahr kannst du zusätzlich einen IT-Bonus von 250 Euro für einen Computer beantragen. Gefördert werden fachliche Weiterbildungen wie Meister- oder Fachwirtlehrgänge, fachübergreifende Kurse wie Software- oder Sprachkurse sowie berufsbegleitende Studiengänge. Auch Weiterbildungen im Ausland sind möglich.
So bewirbst du dich: Du wendest dich an die Kammer oder Berufsbildungsstelle, bei der deine Ausbildung eingetragen war. Wenn du einen bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsfachberuf gelernt hast, bewirbst du dich direkt bei der SBB. Das Stipendium stammt vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Die SBB organisiert es. Mehr erfährst du auf sbb-stipendien.de.
Das Aufstiegsstipendium ist für dich, wenn du nach deiner Ausbildung schon mehrere Jahre im Beruf bist und dich weiterentwickeln willst. Du brauchst eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens zwei Jahre Berufspraxis. Außerdem musst du deine berufliche Leistung nachweisen. Bekannte Leistungswettbewerbe sind etwa der Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks (PLW) oder der Wettbewerb „Gute Form“. Eine Altersgrenze gibt es nicht.
Das Aufstiegs-BAföG, offiziell Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), unterstützt dich bei der Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Dazu gehören zum Beispiel Meister, Techniker, Fachwirt oder Betriebswirt. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Die Förderung ist teils Zuschuss, teils zinsgünstiges Darlehen der KfW.
Was wird gefördert?
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: Dafür bekommst du einen Beitrag, unabhängig von deinem Einkommen und Vermögen, bis zu einem Höchstbetrag.
- Lebensunterhalt: Bei Vollzeitmaßnahmen kommt ein zusätzlicher Beitrag hinzu. Er hängt von deinem Einkommen und Vermögen ab.
- Materialkosten: In begrenztem Umfang, etwa für ein Meisterprüfungsstück.
Zuschuss, Darlehen und Erlass
Der Zuschuss zu den Gebühren liegt seit dem 1. August 2020 bei 50 Prozent. Den Rest bekommst du als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Bestehst du die Prüfung, wird dir die Hälfte des Darlehens erlassen.
Auch im Fernunterricht möglich
Das Aufstiegs-BAföG unterstützt Fortbildungen unabhängig von Form und Umfang. Dazu gehören Vollzeit, Teilzeit und mediengestützter Fernunterricht. Voraussetzung ist, dass dein Anbieter zertifiziert ist und ein Qualitätssicherungssystem hat.
So stellst du den Antrag
Du kannst den Antrag bundesweit online über den Antragsassistenten AFBG Digital stellen. Eine für 2025 geplante Reform ist nicht in Kraft getreten. Prüfe deshalb die aktuellen Beträge auf aufstiegs-bafoeg.de, bevor du planst.
Bist du arbeitssuchend, kannst du mit Bildungsgutschein oder AVGS eine Weiterbildung finanzieren. Beide Instrumente vergibt die Agentur für Arbeit, bei Bezug von Grundsicherungsgeld zum Teil das Jobcenter. Die Entscheidung trifft die Arbeitsverwaltung im Einzelfall.
Bildungsgutschein (AZAV)
Der Bildungsgutschein übernimmt bei einem zugelassenen Bildungsträger in der Regel die Kurskosten vollständig, wenn er bewilligt wird. Die Zulassung richtet sich nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).
Neu seit dem 1. Juli 2026: Das Bürgergeld heißt jetzt Grundsicherungsgeld. Der Bildungsgutschein bleibt bestehen, aber die Arbeitsvermittlung hat wieder Vorrang. Die Agentur prüft also zuerst, ob du schnell in Arbeit kommen kannst. Begründe deshalb im Beratungsgespräch sachlich, warum die Weiterbildung für dich der nachhaltigere Weg ist. Bereits bewilligte Gutscheine und laufende Maßnahmen bleiben gültig. Für abschlussbezogene Weiterbildung kann zusätzlich ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro pro Monat gezahlt werden.
AVGS
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein Instrument für Arbeitssuchende. Damit beauftragt die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter zugelassene Träger mit Maßnahmen wie Vermittlung oder Weiterbildung. Klär vor der Buchung mit deiner Beratungsstelle, ob dein Kurs förderfähig ist.
Das Qualifizierungschancengesetz gilt seit dem 1. Januar 2019. Es hat die bisherige WeGebAU-Förderung abgelöst und richtet sich an Beschäftigte, besonders an Geringqualifizierte und ältere Beschäftigte, sowie an ihre Arbeitgeber.
Qualifizierungsgeld bei Strukturwandel
Wenn dein Arbeitsplatz durch Strukturwandel wegfallen könnte, kann dein Betrieb Qualifizierungsgeld beantragen. Das Geld zahlt die Agentur für Arbeit während deiner Weiterbildung. Dafür müssen einige Bedingungen erfüllen:
- Im Betrieb braucht ein wesentlicher Teil der Belegschaft Qualifizierung: 20 Prozent bei mindestens 250 Beschäftigten, 10 Prozent bei weniger als 250.
- Die Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden, die nicht am Stück stattfinden müssen.
- Der Träger ist nach AZAV zugelassen.
- Du stimmst der Weiterbildung zu.
- Der Arbeitgeber stellt den Antrag spätestens drei Monate vor Beginn.
Du bekommst 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, mit Kind 67 Prozent.
Weiterbildung während Kurzarbeit
Wenn du in Kurzarbeit bist, kannst du die freie Zeit für eine Weiterbildung nutzen. Weiterbildung in Kurzarbeit wird gefördert (§ 82 SGB III). In bestimmten Fällen kann auch ein Bildungsgutschein gewährt werden. Die Kurzarbeitergeld-Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten gilt befristet bis zum 31. Dezember 2026. Frag deshalb bei deiner Agentur für Arbeit nach, welche Regeln danach gelten.
Landesprogramme: Was in deinem Bundesland gilt
Viele Bundesländer haben eigene Schecks für die Weiterbildung. Sie heißen zum Beispiel Bildungsscheck, Weiterbildungsscheck oder Qualifizierungsscheck. Ihre Bedingungen unterscheiden sich stark, und die Budgets sind oft begrenzt. Stell deshalb früh deinen Antrag.
| Bundesland | Programm | Förderung (Stand: 2026) |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | Bildungsscheck 2.0 (seit 1. Februar 2026) | bis 50 % der Kurskosten, höchstens 500 Euro |
| Brandenburg | Bildungsscheck (Weiterbildungsrichtlinie 2026) | 60 % der Ausgaben, mindestens 500 Euro pro Antrag, laufend bis 30. Juni 2027, nur berufliche Anpassungsweiterbildung |
| Bremen | Weiterbildungsscheck und Aufstiegsfortbildungs-Prämie | Weiterbildungsscheck 50 bis 100 % Zuschuss, Aufstiegsfortbildungs-Prämie 1.300 Euro |
Auch in weiteren Ländern gibt es ähnliche Schecks, etwa in Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen. Prüfe die aktuellen Konditionen direkt beim Land oder in der Förderdatenbank des Bundes.
Bildungsurlaub: Freistellung, aber keine Förderung
Bildungsurlaub ist ein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung und keine Förderung. In 14 Bundesländern kannst du meist fünf Tage pro Jahr bei vollem Gehalt Bildungsurlaub nehmen. Die Kursgebühren zahlst du in der Regel selbst. Das Seminar muss in dem Bundesland anerkannt sein, in dem du arbeitest. Sachsen führt den Anspruch zum 1. Januar 2027 ein. Bayern bleibt danach das einzige Land ohne gesetzliche Regelung. Mehr Informationen findest du auf in unserem Bildungsurlaub Ratgeber.
Bildungsträger prüfen: So gehst du vor
- Zulassung nachweisen lassen. Für Gutscheine der Arbeitsverwaltung und für Qualifizierungsgeld braucht der Träger eine AZAV-Zulassung.
- Kosten schriftlich vergleichen. Achte auf Kursgebühren, Eigenanteile und Prüfungskosten.
- Inhalte und Abschluss prüfen. Passt der Abschluss zu deinem Ziel?
- Frist einhalten. Stell den Antrag in der Regel vor Beginn der Maßnahme.
- Beratung nutzen. Die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, die Kammern und Förderberatungen helfen dir weiter.

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Häufig gestellte Fragen
Nein. Die Bildungsprämie ist ausgelaufen. Der letzte Prämiengutschein wurde Ende 2021 ausgegeben und war bis Juni 2022 einlösbar. Für deine Weiterbildung kommen heute andere Programme infrage, etwa Bildungsgutschein, Aufstiegs-BAföG oder Stipendien.
Ja, mit einem Bildungsgutschein oder einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Zuständig ist in der Regel die Agentur für Arbeit, bei Bezug von Grundsicherungsgeld teilweise das Jobcenter. Die Arbeitsverwaltung entscheidet im Einzelfall, ob die Weiterbildung sinnvoll ist.
Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gibt es 50 Prozent als Zuschuss. Die übrigen 50 Prozent kannst du über ein zinsgünstiges KfW-Darlehen finanzieren. Berücksichtigt werden Gebühren bis zu 15.000 Euro. Dein tatsächlicher Eigenanteil hängt davon ab, ob du das Darlehen nutzt und die Prüfung bestehst.
Ja, wenn dein Anbieter zertifiziert ist und ein Qualitätssicherungssystem hat. Gefördert werden Vollzeit-, Teilzeit- und mediengestützter Fernunterricht. Prüfe deshalb vor Vertragsabschluss, ob dein Anbieter diese Voraussetzungen erfüllt.
Das Weiterbildungsstipendium bietet einen Zuschuss von bis zu 9.135 Euro, verteilt auf höchstens drei Jahre. Pro Maßnahme trägst du einen Eigenanteil von 10 Prozent. In der Regel musst du bei Aufnahme höchstens 24 Jahre alt sein und darfst noch keinen Hochschulabschluss haben.
In 14 Bundesländern hast du meist Anspruch auf fünf Arbeitstage pro Jahr bei vollem Gehalt. Die Kursgebühren zahlst du in der Regel selbst. Sachsen führt den Anspruch zum 1. Januar 2027 ein. Bayern ist danach das einzige Land ohne gesetzliche Regelung.
Viele Länder haben eigene Programme, zum Beispiel Bildungsscheck, Weiterbildungsscheck oder Qualifizierungsscheck. Die Bedingungen unterscheiden sich stark und die Budgets sind oft begrenzt. Stelle den Antrag deshalb früh und informiere dich über die Förderdatenbank des Bundes.
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